Vereinsberater
Wissenswertes für Vereine und ehrenamtlich Engagierte.
Hier finden Sie kompakte Informationen, praktische Hinweise und weiterführende Links zu wichtigen Themen rund um die Vereinsarbeit im Landkreis Dillingen. Klicken Sie auf ein Thema, um mehr zu erfahren.
Ehrenamt und Versicherungen
Vereinsformen
Eingetragener Verein (e.V.)
Ein eingetragener Verein (e.V.) ist eine juristische Person, die durch Eintragung ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht entsteht. Er wird von einer Satzung geregelt, hat einen Vorstand und verfolgt ideelle Zwecke wie Sport, Kultur oder soziale Projekte. Er lohnt sich besonders, wenn ihr regelmäßig Verträge schließt, Fördergelder beantragen wollt, Mitarbeiter beschäftigt, größere Veranstaltungen plant oder Vermögen aufbauen wollt. Die Vorteile sind z. B.: Der Verein haftet selbst, nicht die Mitglieder, es können Fördergelder beantragt werden und es ergeben sich durch professionelleres Auftreten bessere Chancen bei Kooperationen. Für die Gründung werden 7 Mitglieder benötigt, des Weiteren ist ein Notartermin bzgl. Registergericht nötig.
Nicht eingetragener Verein
Für viele kleine Initiativen ist der nicht eingetragene Verein die bessere Wahl. Er passt gut, wenn ihr schnell starten wollt, wenig finanzielle Verpflichtungen habt, keine Fördergelder braucht und flexibel bleiben wollt. Als Vorteile gelten die schnelle formlose Gründung, weniger Verwaltungsaufwand, flexible Strukturen und keine Registerkosten. Zu beachten ist, dass kein eigenes Vereinsvermögen aufgebaut werden kann und die Bestimmungen für Förderanträge nicht ausreichend sind. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist möglich, aber die Ausnahme: z. B. wenn jemand bewusst im eigenen Namen handelt, wenn eine vertragliche Haftungsübernahme erfolgt, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Versicherungsschutz
Ausführliche Informationen zu allen relevanten Versicherungen wie Haftpflicht oder Unfallversicherung und deren Haftungsumfang bietet das Bayerische Sozialministerium. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl von häufig gestellten Fragen rund um den Versicherungsschutz im Ehrenamt.
Des Weiteren finden Sie Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
Die Arbeit im Ehrenamt ist prinzipiell unentgeltlich. Mit der steigenden Anzahl und Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements ist es allerdings möglich geworden, eine Vergütung für seine ehrenamtliche Tätigkeit zu erhalten. Dabei handelt es sich um Freibeträge:
- Ehrenamtspauschale: Steuerfrei sind 960 Euro jährlich (80 Euro monatlich), um eine Aufwandsentschädigung für sein Engagement zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung handelt. Mehr im Vereinswiki
- Übungsleiterpauschale: Tätigkeiten im pädagogischen, künstlerischen Bereich sowie im Rahmen von nebenberuflichen Tätigkeiten in der Pflege alter, kranker und behinderter Menschen können von der Übungsleiterpauschale in Höhe von 3.300 Euro jährlich (275 Euro monatlich) profitieren. Voraussetzung ist auch hier, dass es sich um eine gemeinnützige Organisation handelt, in der man tätig wird. Mehr im Vereinswiki
Veranstaltungsorganisation / Genehmigungen / GEMA / Jugendschutz
Leitfaden für Vereinsfeiern – Veranstaltungen durchführen
Die Bayerische Staatsregierung hat ihren „Leitfaden für Vereinsfeiern“ mit vielen nützlichen Tipps für Vereinsfeste aktualisiert und thematisch erweitert. So finden sich zum Beispiel Kapitel zu den Themen Erlaubnis/Genehmigung von Veranstaltungen, Ausschank von Alkohol, Maibaumtransport, Lärmschutz und GEMA-Gebühren in der Broschüre.
Vereinsrecht
Vereinsgründung
- Formulieren Sie eine Satzung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Halten Sie eine Gründungsversammlung ab, bei der mindestens sieben Personen anwesend sind.
- Protokollieren Sie die Gründungsversammlung und wählen Sie einen Vorstand.
- Lassen Sie den Verein beim Amtsgericht ins Vereinsregister eintragen, des Weiteren nehmen Sie einen Termin beim Notar wahr. Benötigte Unterlagen: Gründungsprotokoll, beschlossene Satzung und Anwesenheitsliste.
- Beantragen Sie bei Bedarf die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt und lassen Sie diesem folgende Unterlagen zukommen: Satzung, Protokoll und Tätigkeitsbeschreibung.
- Zuletzt richten Sie ein Vereinskonto ein, schließen Versicherungen ab, bauen die Mitgliederverwaltung auf und richten die Buchhaltung ein.
Vereinssatzung
Die Vereinssatzung verkörpert den Inhalt der Vereinsverfassung, d. h. die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen und Regeln. Eine Vereinssatzung soll kein kompliziertes juristisches Werk sein, sondern von allen Vereinsmitgliedern schnell und leicht verstanden werden. Sie sollte einerseits so knapp wie möglich gefasst, andererseits aber auch allen Situationen gewachsen sein. So ist bei „Ziele und Zwecke“ des Vereins darauf zu achten, dass diese nicht zu eng gefasst sind und damit neue Betätigungsfelder des Vereins in Zukunft ausschließen. Denn bei jedem neuen Vereinszweck muss die Satzung geändert, beim Vereinsregister des Amtsgerichts angemeldet und die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt neu überprüft werden.
Für den rechtsfähigen Verein schreibt das BGB einen Mindeststandard von Satzungsbestimmungen vor:
- Muss-Vorschriften nach § 57 BGB mit Bestimmungen über den Namen des Vereins, den Sitz des Vereins, die Eintragung in das Vereinsregister und den Zweck des Vereins.
- Soll-Vorschriften nach § 58 BGB mit Bestimmungen über die Form des Ein- und Austritts von Mitgliedern, die Beitragspflicht der Mitglieder, die Bildung und Zusammensetzung des Vorstands, die Einberufung der Mitgliederversammlung, die Form der Berufung der Mitgliederversammlung und die Beurkundung von gefassten Vereinsbeschlüssen.
- Zweckmäßige Satzungsinhalte (so viel wie nötig, so wenig wie möglich) sind auch: weitere Organe (z. B. Beirat), Unvereinbarkeit von Ämtern, Wählbarkeit und Amtsdauer von Organen, Formalien für die Einberufung und Leitung von Vereinsgremien, Formalien der Beschlussfassung, Sonderrechte, Vereinsstrafen, Ausschluss, Vereinsordnungen sowie formelle Gemeinnützigkeit zur Erreichung von Steuerbefreiung.
Satzung für einen eingetragenen Verein (Vereinswiki)
Euer Fundament: die Vereinssatzung (Vereinswiki)
Vereinsauflösung
Zur Vereinsauflösung sind ein Beschluss der Mitglieder mit qualifizierter Mehrheit, die Abwicklung des Vereinsvermögens gemäß Satzung und Gesetz sowie die Löschung im Vereinsregister nötig.
Steuern
Service für Vereine
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat für Vereine einen bürgerfreundlichen Service aufgebaut.
Informationen zu
- Steuererklärungen
- Steuertipps
- Spendenbescheinigungen
- Mustersatzung
- Muster einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Termine und Fristen
- Ehrenamtspauschale
- Lotterien und Festveranstaltungen
Vereinswiki
Hilfestellung für die Vereinsarbeit
Das Vereinswiki bietet wertvolle Hilfestellung und Checklisten für die Vereinsarbeit. Das Netzwerk richtet sich vor allem an Verantwortungsträger in Vereinen: Tipps, Werkzeuge und kurze Fachinformationen, um die Vorstandsarbeit zu erleichtern.
Bayerische Ehrenamtskarte
Antrag & Voraussetzungen
Die Anträge inkl. Anspruchsvoraussetzungen auf Ausstellung einer Bayerischen Ehrenamtskarte stehen auf der Seite des Landratsamts zum Download bereit. Dabei handelt es sich um Sammelanträge, bei denen für bis zu 6 Personen die Bayerische Ehrenamtskarte beantragt werden kann.
Einsendung & Kontakt
Bitte senden Sie die ausgefüllten und bestätigten Anträge per E-Mail an astrid.wanek@landratsamt.dillingen.de oder per Post an:
Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Bayer. Ehrenamtskarte
Frau Astrid Wanek
Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau
Gerne sind wir Ihnen auch beim Ausfüllen der Formulare behilflich und stehen bei weiteren Fragen unter der Tel. 09071 51-283 zur Verfügung.
Digitale Ehrenamtskarte
Die digitale Ehrenamtskarte kann auch online beantragt werden:
Vereine und ehrenamtlich Engagierte leisten einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Leben im Landkreis Dillingen a.d.Donau. Gleichzeitig stehen viele Vereine heute vor wachsenden organisatorischen, rechtlichen und strukturellen Herausforderungen.
Mit der neuen Vereinsberatung schafft der Landkreis Dillingen a.d.Donau deshalb eine zentrale, niederschwellige Anlaufstelle für Vereine und Ehrenamtliche.
Ziel ist es, Vereine in ihrer täglichen Arbeit zu entlasten, Vorstände und Funktionsträger zu stärken und ehrenamtliches Engagement langfristig zu unterstützen. Das Angebot startet am 1. Juli 2026.
Für wen ist die Vereinsberatung?
Das Angebot richtet sich an alle Vereine und ehrenamtlich Engagierten im Landkreis Dillingen a.d.Donau. Die Nutzung des Angebots ist kostenlos.
Zu was wird beraten?
Die Vereinsberatung ist eine zentrale Anlaufstelle für Vereine und Ehrenamtliche im Landkreis Dillingen a.d.Donau. Sie unterstützt bei allgemeinen Fragen aus dem Vereinsalltag und bietet eine erste fachliche Orientierung.
Die Beratung erfolgt kostenlos, niederschwellig und praxisnah per E-Mail und Telefon.
Beraten wird insbesondere zu folgenden Themen:
- Vereinsorganisation und Vorstandspraxis
- Satzung: Hinweise zur Gestaltung und Anpassung
- vereinsrechtliche Grundlagen und Haftungsfragen
- Datenschutz im Verein
- Jugendschutz und Aufsichtspflicht
- Gemeinnützigkeit und vereinsbezogene Steuerfragen
Wichtiger Hinweis: Die Vereinsberatung ist eine Orientierungsberatung. Sie ersetzt keine rechts- oder steuerverbindliche Einzelfallberatung. Bei komplexen oder spezialisierten Fragestellungen erfolgt bei Bedarf eine Weiterverweisung an geeignete Fachstellen.
Kontaktdaten
So erreichen Sie den Vereinsberater des Landkreises Dillingen a.d.Donau:
Herr Michael Blatz
E-Mail: vereinsberatung@landratsamt.dillingen.de
Telefon: +49 (0) 160 3654717